Mit dem angepassten SC 53-Hygienekonzept (V12) an die 15. bayerische Infektionsschutzverordnung kann auch nach Vorgaben des BLSV die Hallenbadnutzung für 2022 ermöglicht werden.
Überblick der derzeitigen Regeln (Stand: 10.03.2022)
- generell 2G-Regel
- Für Kinder sowie Schülerinnen und Schüler bis unter 18 Jahren, die in der Schule regelmäßig getestet werden, reicht der Schülerausweis als Nachweis.
- Tragen der FFP2-Masken
- mit der Trainingsanwesenheit wird weiterhin von den Trainern die Kontaktnachverfolgung dokumentiert
- Schwimmen auf Einzelbahnen mit max-Belegung
- Kraftraum-Belegung max. 4 Personen
Das müssen unsere Mitglieder jetzt für die kommende Saison wissen