Das müssen unsere Mitglieder jetzt für die kommende Saison wissen

Mit dem angepassten SC 53-Hygienekonzept (V12)  an die 15. bayerische Infektionsschutzverordnung kann auch nach Vorgaben des BLSV die Hallenbadnutzung für 2022 ermöglicht werden.

Überblick der derzeitigen Regeln (Stand: 10.03.2022)

  • generell 2G-Regel
  • Für Kinder sowie Schülerinnen und Schüler bis unter 18 Jahren, die in der Schule regelmäßig getestet werden,  reicht der Schülerausweis als Nachweis.
  • Tragen der FFP2-Masken
  • mit der Trainingsanwesenheit wird weiterhin von den Trainern die Kontaktnachverfolgung dokumentiert
  • Schwimmen auf Einzelbahnen mit max-Belegung
  • Kraftraum-Belegung max. 4 Personen

 

 

print
Das müssen unsere Mitglieder jetzt für die kommende Saison wissen
Nach oben scrollen