Die aktuelle Situation und die Vorgaben ermöglichen eine Wiederaufnahme unseres Trainings- und Kursbetriebes ab 11.01.2022.
Allerdings muss die Wassergewöhnung (mittwochs 17 Uhr) weiterhin ausfallen, da
- ein Einhalten des Abstandes nicht möglich ist und
- mit der 2Gplus-Regelung die 25% Auslastung der Kapazität nicht eingehalten werden kann.
Folgende Regelungen gelten beim Betreten des Bades:
- Es gilt FFP2-Maskenpflicht im Ein- und Ausgangsbereich sowie im Umkleidebereich, solange Straßenkleidung getragen wird. Kinder bis sechs Jahren sind von der Maskenpflicht befreit.
- Geimpfte und Genesene benötigen einen Nachweis des vollständigen Impfschutzes (ab 14 Tage nach abschließender Impfung) oder im Falle einer überstandenen Covid-19-Infektion einen Nachweis des positiven PCR-Testergebnisses, welches mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate ist und
zusätzlich einen aktuellen negativen Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden Erforderlich ist ein Test aus einem Testzentrum oder einer Apotheke. Ein selbst durchgeführter Schnelltest zur Eigenanwendung ist kein gültiger Nachweis. - Alle Nachweise sind an der Kasse in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) vorzuzeigen.
- Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erhalten haben, sind von der Testpflicht bei 2 G plus nach Ablauf von 14 Tagen nach dieser Impfung befreit, soweit nicht bundesrechtlich anderes geregelt ist.
- Kinder sowie Schülerinnen und Schüler bis unter 14 Jahren sind von der 2G plus Regel ausgenommen
- ehrenamtliche Trainer, die bereits vollständigen Impfschutz haben, sind von der Testpflicht befreit nach dem Leitfaden der Stadt Landshut für Landshuter Sportvereine
Trainings-/Kursbetrieb wieder ab 11.01.2022